Fast jeder hat mittlerweile die ChatGPT-Lösung ausprobiert, die Hoffnungen sind groß und die Anwendungen können vielfältig sein, z. B. für Aufsätze oder auch zur Formulierung von Zeugnissen. Aber man kann fragen, ob das in der Anwendung mit Blick auf den Datenschutz sicher ist und noch ist das europäische KI-Recht nicht in Kraft, geschweige denn umgesetzt. Ein Blick auf die DSGVO kann sich daher lohnen.
Der Datenschutz im Zusammenhang mit der KI-Nutzung ist schon länger ein Thema. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in zwei Dokumenten Zusammenfassungen der wesentlichen Aspekte in kompakter Form veröffentlicht und kommt seinem Sensibilisierungsauftrag in diesem Bereich nach.
In einem ersten Schritt kommen 'Next-Level-Bausteine für KI' zur Sprache, wobei auf acht zentrale Punkte im Bereich Datenschutz und KI hingewiesen wird. Des Weiteren ist der Entwurfsstand einer Checkliste 'Datenschutz und KI' veröffentlicht,
Wer sich also aus dem Blickwinkel des Datenschutzes die KI betrachten will, kann die Dokumente nutzen, die einem Good-Practice-Ansatz folgen.
Aspekte wie Training von KI-Modellen, Risikobewertung und Datenschutzfolgeabschätzung sind mit Blick auf die Praxistauglichkeit verständlich dargestellt.
Zudem bietet das Amt auch einen offenen Austausch zu dem Thema an, so sind Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge zu diesem 'Konsultationsstand' (Version vom 24.01.2024) willkommen via E-Mail an ki@lda.bayern.de
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