Mehr Sicherheit kehrt ein im Maschinenbau und im Produktionsverbund, alle Anbieter sollten sich mit der überarbeiteten EU-Maschinenverordnung befassen.

Die neue EU-Maschinenverordnung Nr. 2023/1230 wird 2027 für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure in Kraft treten.
Die Verordnung löst die seit 18 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen.
Ein Schwerpunkt wird auf der weiterentwickelten Sicherheit im industriellen Umfeld und der Abwehr von Cyberrisiken liegen. Zudem gibt es Neuerungen im Bereich der Dokumentationen.
Es wird noch einige Zeit vergehen, bis die Verordnung gilt, aber die nötigen Schritte sind nicht zu unterschätzen.
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